Aktienrecht: Mehr Transparenz in der Stimmrechtsberatung

Vernehmlassung zur Offenlegung möglicher Interessenkonflikte

Mai 13, 2026 - Lesezeit: ~1 Minute

Aktiengesellschaften sollen mögliche Interessenkonflikte von stimmrechtsberatenden Unternehmen offenlegen müssen. Für die Aktionäre muß namentlich ersichtlich sein, ob die stimmrechtsberatenden Unternehmen auch für die Aktiengesellschaft selbst tätig sind. Der Bundesrat hat an seiner Sitzung vom 13. Mai 2026 die Vernehmlassung zu einer entsprechenden Änderung des Obligationenrechts (OR) eröffnet. Diese dauert bis am 4. September 2026.

Offenlegung möglicher Interessenkonflikte

Stimmrechtsberatende Unternehmen unterstützen Aktionäre bei der Ausübung ihrer Stimmrechte. Sie sprechen gestützt auf die Geschäftsberichte oder Vergütungssysteme der Aktiengesellschaft Empfehlungen aus, wie die Aktionäre an der Generalversammlung abstimmen sollen.

Wenn die stimmrechtsberatenden Unternehmen gleichzeitig zu ihrem Mandat gegenüber den Aktionären auch für die Aktiengesellschaft selbst tätig sind, kann das zu Interessenkonflikten führen.

Im Auftrag des Parlaments (Motion 19.4122 Minder) schlägt der Bundesrat deshalb vor, daß Aktiengesellschaften vor der Generalversammlung mögliche Interessenkonflikte von stimmrechtsberatenden Unternehmen offenlegen müssen. Die Information soll an bestehende Mitteilungsformen anknüpfen, also mit der Einladung zur Generalversammlung erfolgen.

Wenn bestätigt wird, daß keine Abstimmungsempfehlungen abgegeben worden sind, entfällt die Offenlegungspflicht.

Stärkung der Aktionärsrechte

Die vorgeschlagene Regelung soll die Rechte der Aktionäre stärken und die freie Willensbildung sicherstellen. An seiner Sitzung vom 13. Mai 2026 hat der Bundesrat die Vernehmlassung für eine entsprechende Änderung des Obligationenrechts (OR) eröffnet. Diese dauert bis am 4. September 2026.

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