Fraktion SP / Junge SP: Ursachen der festgestellten Mängel bei der soH vertieft beurteilen
Vertiefte Prüfung der Verantwortlichkeiten bei den Solothurner Spitälern gefordert
September 7, 2026 - Lesezeit: 3 Minuten
Das Departement des Innern (DDI) des Kantons Solothurn wird von Regierungsrätin Susanne Schaffner (SP) geleitet. Sie ist damit auch die zuständige Regierungsrätin für den Bereich Gesundheit und somit für die kantonale Aufsicht über die Solothurner Spitäler (soH).
In der September-Session gaben auch die Solothurner Spitäler abermals zu reden, die zuletzt wegen Mißständen schweizweit in die Negativschlagzeilen gekommen waren.
Die Geschäftsprüfungskommission wird beauftragt, gestützt auf die bereits vorliegenden Berichte und Unterlagen folgende Fragestellungen im Zusammenhang mit den Untersuchungen zur Solothurner Spitäler AG (soH) vertieft zu klären:
1. Wie waren die Verantwortlichkeiten für die Anwendung und Kontrolle des Personalrechts zwischen Geschäftsleitung, HR, Verwaltungsratspräsidium, dem Gesamtverwaltungsrat und dem Personalamt geregelt, und wurden diese Verantwortlichkeiten wahrgenommen?
2. Welche Organe und Stellen verfügten wann über Hinweise auf personalrechtliche Unregelmässigkeiten oder Prozessmängel? Wie wurden diese Informationen weitergeleitet und behandelt, und weshalb führten Beanstandungen der Kantonalen Finanzkontrolle sowie interne Hinweise nicht früher zu einem rechtskonformen Zustand?
3. Wie hat das Personalamt sein seit 2011 in der Personalrechtsverordnung festgeschriebene Aufsichts- und Weisungsrecht gegenüber der soH vor 2024 wahrgenommen? Waren die damaligen Kontrollen und Informationsflüsse geeignet, die einheitliche Anwendung des Personalrechts sicherzustellen, oder wären regelmäsßge aufsichtsrechtliche Massnahmen erforderlich gewesen?
4. Welche zusätzlichen Erkenntnisse auf organisatorischer, rechtlicher und struktureller Ebene sind aus den festgestellten Vorgängen zu ziehen, damit sich vergleichbare Fälle nicht wiederholen?
Begründung
Die Berichte von BDO und Recht & Governance sowie der Begleitbericht der Geschäftsprüfungskommission zeigen diverse Verstösse gegen das Personalrecht der soH und Mängel bei den internen Kontrollmechanismen auf. Sie zeigen, welche Praktiken zu beanstanden sind. Nicht zusammenhängend geklärt ist jedoch, weshalb personalrechtliche Vorgaben über Jahre nicht eingehalten wurden und wie Geschäftsleitung, HR, Verwaltungsrat und kantonale Aufsichtsstellen ihre Verantwortung wahrnahmen. Besonders zu prüfen ist der Umgang mit früheren Beanstandungen der Kantonalen Finanzkontrolle und internen Warnsignalen, die nicht rechtzeitig zu einem rechtskonformen Zustand führten.
Aufsicht des Personalamtes
Das Personalamt verfügt gegenüber der soH über ein gesetzliches Aufsichts- und Weisungsrecht. Trotzdem gab es vor 2024 keinen regelmäßigen Austausch mit dem HR der soH, keine Weisungen und keine systematische Kontrolle. Zu klären ist deshalb, ob das Personalamt seinen gesetzlichen Auftrag ausreichend wahrgenommen hat oder ob die Aufsicht zu stark auf Vertrauen statt Kontrolle beruhte.
Unterschriften
Petiti Angela, Fröhlicher Silvia, Jäggi Hardy; Aletti Melina, Anderegg Matthias, Bill Remo, Boos Ida, Gomm Simon, Heri Philipp, Ingold Stefanie, Kälin Karin, Morstein Sandra, Nünlist Luc, Racine Matthias, Steggerda John, Vögeli Nadine, Widmer Bettina, Wyss Nicole
(pd, rm)
(Archivbild: Kt. VS)

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