Die neue biometrische Identitätskarte ist erhältlich

Anpassung an EU "zukunftsorientierte Lösung"

November 2, 2026 - Lesezeit: 3 Minuten

Es war ein denkbar knappes Ja: Die Vorlage über das E-ID-Gesetz wurde mit 50,4 % (bzw. genauen 50,39 %) Ja-Stimmen angenommen. Das Ständemehr wurde zudem nicht erreicht. Bei den Kantonen (Ständen) gab es ein Nein: 7,5 Stände waren dafür (darunter Zürich, Basel-Stadt, Bern/Genf etc.), aber 15,5 Stände dagegen. Die E-ID konnte trotz des ablehnenden Ständemehrs eingeführt werden, weil es sich bei der Abstimmung um ein fakultatives Referendum gegen ein Bundesgesetz handelte. In der Schweiz ist gemäss der Bundesverfassung (Art. 141 & 142 BV) für Gesetzesvorlagen kein Ständemehr erforderlich. Eine Klage vor dem Bundesgericht wegen Einmischung der staatlichen Swisscom in die Abstimmung wurde schließlich vom Bundesgericht abgewiesen. 

Die neue biometrische Schweizer Identitätskarte ist ab heute, dem 2. November 2026, erhältlich. Sie bietet eine zusätzliche Sicherheitsebene, entspricht den europäischen Standards und ist eine zukunftsorientierte Lösung für Reisen in die Europäische Union (EU). Schweizer Bürgerinnen und Bürger können weiterhin frei wählen, ob sie eine Identitätskarte mit oder ohne Chip möchten.

Wie bereits der biometrische Schweizer Pass enthält auch die neue Identitätskarte einen Chip. Darauf sind ein Gesichtsbild und zwei Fingerabdrücke gespeichert. Dadurch ist die Karte besser vor Manipulationen und Fälschungen geschützt. Die heute bereits im Umlauf befindlichen Identitätskarten ohne Chip bleiben bis zu ihrem Ablaufdatum gültig – sowohl zur Identifikation in der Schweiz als auch für Reisen in die EU. Sie müssen nicht ersetzt werden.

Bestellverfahren
Die biometrische Identitätskarte kann bei den kantonalen Passbüros sowie bei den Schweizer Vertretungen im Ausland beantragt werden. Der Antrag ist auch digital möglich.

Wie beim biometrischen Pass müssen die Antragstellenden persönlich bei der zuständigen Stelle erscheinen, damit ihre biometrischen Daten erfasst werden können. Die neue Identitätskarte kann auch zusammen mit einem Schweizer Pass bestellt werden.

Es verbleibt wie heute Sache der Kantone zu entscheiden, ob die bisherige Identitätskarte ohne Chip bei den Einwohnergemeinden beantragt werden kann oder der Antrag beim Kanton zu stellen ist.

Die neue biometrische Identitätskarte kostet gleich viel wie die Identitätskarte ohne Chip.

Freie Wahl
Bürgerinnen und Bürger können je nach Bedarf zwischen den beiden Identitätskarten wählen:

Personen, die innerhalb der EU reisen und einen modernen Ausweis wünschen, welcher auch elektronisch ausgelesen und geprüft werden kann, wird die biometrische Identitätskarte empfohlen.
Für Personen, die ihre Identität ausschliesslich in der Schweiz physisch durch Vorlage des Ausweises nachweisen möchten, ist die nicht-biometrische Identitätskarte ausreichend.
Unterschied zur E-ID
Die biometrische Identitätskarte ist vom elektronischen Identitätsnachweis (E-ID) zu unterscheiden. Erstere ist ein Identitäts- und Reisedokument, welches physisch ausgestellt wird. Bei der E-ID handelt es sich dagegen um einen elektronischen Identitätsnachweis, mit der man sich in der digitalen Welt ausweisen können wird. Sie ist jedoch kein Reisedokument.

Notpass
Seit dem 2. November 2026 trägt der bisherige «provisorische Pass» die neue Bezeichnung «Notpass», was den internationalen Begrifflichkeiten entspricht. Gleichzeitig wurden das Design und die Sicherheitsmerkmale angepasst. Der Notpass hat nun das gleiche Design wie der 2022 eingeführte Schweizer Pass. Die Bestellmodalitäten und die Voraussetzungen bleiben unverändert.

Weitere Informationen finden Sie auf der Website www.schweizerpass.ch.

(pd)

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