Grenchen legt Änderungen der Ortsplanung vom 15. Oktober bis 13. November 2026 öffentlich auf. Einsprachen sind im Rahmen der gesetzlichen Vorgaben möglich.

Gesamtrevision der Ortsplanung Grenchen: Dritte öffentliche Planauflage

Grenchen legt Änderungen der Ortsplanung vom 15. Oktober bis 13. November 2026 öffentlich auf. Einsprachen sind im Rahmen der gesetzlichen Vorgaben möglich.

Oktober 16, 2026 - Lesezeit: 2 Minuten

Neue Ortsplanungen können erhebliche Auswirkungen haben. So kann man bei einem neuen Nutzungsplan möglicherweise ein Windrad in der Nähe haben, oder zum Beispiel auch Bauland verlieren, das man jahrzehntelang als solches versteuert hatte und damit seine Rente sichern wollte. So geschehen bei Rentnerin Rosmarie Kohli, die eine halbe Million Franken verlor. So schlimm muß es natürlich nicht kommen, aber der Fall zeigt, daß man bei Umzonungen genau hinschauen sollte, sofern man Land oder Liegenschaften hat.  

Die Änderungen an den Nutzungsplänen und Reglementen liegen während 30 Tagen öffentlich auf.

Gestützt auf §§ 15 ff. des kantonalen Planungs- und Baugesetzes sowie die Beschlüsse des Gemeinderates der Stadt Grenchen vom 22. September 2026 werden die nachstehend aufgeführten Änderungen an den Nutzungsplänen und Reglementen während 30 Tagen öffentlich aufgelegt.

Änderungen gegenüber der zweiten Auflage

  • Änderungen am Nutzungszonenplan, Bauklassenplan und Zonenreglement
  • Änderungen am Erschließungsplan im Maßstab 1:1000

Bestehende Nutzungs- und Erschließungspläne, die diesen Akten widersprechen, werden außer Kraft gesetzt.

Orientierende Unterlagen

Die korrigierten Unterlagen können ebenfalls eingesehen werden. Gegen diese Unterlagen können keine Einsprachen eingereicht werden.

  • Nutzungszonenplan
  • Bauklassenplan
  • Zonenreglement
  • Erschließungspläne 1–12
  • Raumplanungsbericht zur Ortsplanungsrevision
  • Raumplanungsbericht zur Erschließungsplanung

Auflageort und Frist

Auflageort: Baudirektion, Dammstraße 14, 2540 Grenchen Auflagezeit: 15. Oktober 2026 bis 13. November 2026 Die Dokumente können über folgenden Link heruntergeladen werden: 2026_OPR_3._öffentliche_Planauflage_15.10.-13.11.2026 (externer Link)

Einsprachen

Einsprachen können nur gegen die veröffentlichten Änderungen gegenüber der ersten beziehungsweise zweiten Auflage eingereicht werden. Während der Auflagefrist kann jedermann, der durch die Änderungen besonders berührt ist und an deren Inhalt ein schutzwürdiges Interesse hat, Einsprache erheben. Einsprachen sind schriftlich zu begründen und müssen einen Antrag enthalten (§ 16 Abs. 1 PBG). Sie sind an folgende Adresse zu richten: Baudirektion Grenchen Dammstraße 14 2540 Grenchen

(pd, rm) 

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