Rückschnitt von Bäumen und Sträuchern an Straßen und Gehwegen: Vorgaben zu Lichtraumprofil, Sichtverhältnissen und gesetzlichen Grundlagen für mehr Verkehrssicherheit.
Oktober 19, 2026 - Lesezeit: ~1 Minute
Rückschnitt von Bäumen und Sträuchern an Straßen und Gehwegen
Einhaltung des Lichtraumprofils von Verkehrsflächen
Überragende Äste im Lichtraumprofil der Fahrbahn sind auf eine lichte Höhe von mindestens 4,20 m, bei Wegen und Trottoirs auf eine lichte Höhe von mindestens 3,00 m zurückzuschneiden. Die Lichtkegel der Straßenbeleuchtungen, die Straßensignalisationen sowie Hydranten sind in jedem Fall freizuhalten. Die Einhaltung der vorgegebenen Sichtverhältnisse im Straßenverkehr spielt für die Verkehrssicherheit eine wichtige Rolle. In diesem Sinne bitten wir Sie, Ihrer Verantwortung nachzukommen, die Gartenanlagen regelmäßig auf die Einhaltung der notwendigen Sichtverhältnisse und des Lichtraumprofils zu überprüfen und die erforderlichen Arbeiten einzuleiten. Damit unterstützen Sie die Verkehrssicherheit auf den Straßen und Trottoirs, nicht zuletzt auch zu Ihrem eigenen Vorteil.
Gesetzliche Grundlagen
Baureglement 2023, § 10 Verordnung über den Straßenverkehr (BGS 733.11)
Haftbarkeit
Wir verweisen auf Art. 679 ZGB, wonach der Grundeigentümer unter anderem für Schäden haftbar gemacht werden kann, die durch überragende Äste und Sträucher verursacht werden. Der Rückschnitt kann bei den jeweils stattfindenden ordentlichen Grünabfuhren mitgegeben oder für die Häckselaktion gemäß Entsorgungsplan angemeldet werden.
(pd, rm)

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