Schweiz vor Grundsatzentscheid: Sollen neue Atomkraftwerke wieder erlaubt werden?
Das Referendum gegen die Atomkraft-Gesetzesänderung ist zustandegekommen
Oktober 20, 2026 - Lesezeit: 4 Minuten
In Däniken liegt im Kanton Solothurn direkt an der Aare das bekannte Kernkraftwerk Däniken-Gösgen. Wird als bald weitere Atomkraftwerke geben?
Die geplante Änderung des Kernenergiegesetzes sorgte für Diskussionen. Im Zentrum stehen die künftige Stromversorgung, der Klimaschutz, die Kosten und die Entsorgung radioaktiver Abfälle. Das Schweizer Stimmvolk soll darüber entscheiden, ob neue Kernkraftwerke künftig wieder gebaut werden dürfen.
Die Schweiz steht vor einer wichtigen energiepolitischen Entscheidung. Bei einer kommenden Volksabstimmung geht es um die Frage, ob das bestehende Verbot für den Bau neuer Kernkraftwerke aufgehoben werden soll. Damit könnte die Kernenergie langfristig wieder eine größere Rolle in der Schweizer Stromversorgung spielen.
Das Parlament hat die entsprechende Änderung des Kernenergiegesetzes am 19. Juni 2026 verabschiedet. Gegen diese Änderung wurde das Referendum ergriffen. Nachdem dieses am 19. Oktober 2026 zustande gekommen ist, wird die Vorlage dem Stimmvolk unterbreitet.
Mehr Möglichkeiten für die Stromversorgung
Die Befürworter der Gesetzesänderung argumentieren, daß die Schweiz auch in Zukunft genügend Strom benötigt. Mit der zunehmenden Elektrifizierung von Verkehr, Gebäuden und Industrie dürfte der Strombedarf langfristig eine wichtige Rolle in der Energieplanung spielen. Neue Kernkraftwerke könnten dazu beitragen, die Versorgungssicherheit zu stärken und die Abhängigkeit von Stromimporten zu verringern.
Ein weiteres Argument ist der Klimaschutz. Kernkraftwerke verursachen während des Betriebs nur geringe direkte CO₂-Emissionen. Aus Sicht der Befürworter sollte deshalb keine Technologie von vornherein ausgeschlossen werden, wenn es darum geht, eine zuverlässige und möglichst klimafreundliche Stromversorgung sicherzustellen.
Die Aufhebung des Verbots würde allerdings nicht bedeuten, daß unmittelbar ein neues Atomkraftwerk gebaut wird. Für ein konkretes Projekt wären weiterhin umfangreiche Planungs-, Bewilligungs- und Sicherheitsverfahren erforderlich.
Kosten und radioaktive Abfälle als Streitpunkte
Die Gegner der Gesetzesänderung sehen die Entwicklung neuer Kernkraftwerke kritisch. Sie verweisen auf die hohen Investitionskosten, die langen Bauzeiten und die wirtschaftlichen Unsicherheiten solcher Großprojekte. Ihrer Ansicht nach sollten die verfügbaren Mittel vor allem in erneuerbare Energien, Stromspeicher, Netze und Energieeffizienz investiert werden.
Auch die Entsorgung radioaktiver Abfälle bleibt ein zentrales Thema. Diese Abfälle müssen über sehr lange Zeiträume sicher gelagert werden. Kritiker stellen deshalb die Frage, ob der Bau weiterer Kernkraftwerke zusätzliche Herausforderungen schaffen würde, ohne daß alle bestehenden Probleme abschließend gelöst sind.
Was bedeutet ein Ja oder ein Nein?
Bei einem Ja würde das gesetzliche Verbot für neue Kernkraftwerke aufgehoben. Damit könnten entsprechende Projekte grundsätzlich wieder geprüft und bewilligt werden. Ein Ja wäre jedoch kein automatischer Bauentscheid.
Bei einem Nein bliebe das bisherige Neubauverbot bestehen. Die Schweiz müßte ihre langfristige Stromversorgung weiterhin ohne neue Kernkraftwerke planen und dabei unter anderem auf erneuerbare Energien, bestehende Kraftwerke, Speicherlösungen und Stromimporte setzen.
Unabhängig vom Abstimmungsergebnis dürfen bestehende Kernkraftwerke nicht einfach unbegrenzt betrieben werden. Ihr Betrieb hängt weiterhin von den gesetzlichen Sicherheitsanforderungen ab.
Eine Entscheidung mit langfristigen Folgen
Die Abstimmung berührt grundlegende Fragen der Schweizer Energiepolitik. Wie viel Versorgungssicherheit soll die Schweiz selbst gewährleisten? Welche Kosten ist die Bevölkerung bereit zu tragen? Und welche Risiken und Umweltfolgen sollen bei der Stromproduktion in Kauf genommen werden?
Eine einfache Antwort auf diese Fragen gibt es nicht. Die Entscheidung wird davon abhängen, wie die Stimmberechtigten die Chancen und Risiken der verschiedenen Technologien gewichten.
Fest steht: Mit der Abstimmung entscheidet die Schweiz nicht unmittelbar über den Bau eines bestimmten Atomkraftwerks. Sie entscheidet vielmehr darüber, ob die Kernenergie als mögliche Option für die künftige Stromversorgung wieder zur Verfügung stehen soll.
Die Bundeskanzlei hat mitgeteilt, daß das Referendum gegen die Änderung des Kernenergiegesetzes zustande gekommen ist. Das Referendumskomitee reichte am 6. Oktober 2026 insgesamt 79.479 Unterschriften ein. Bei der Überprüfung durch die Bundeskanzlei erwiesen sich 78.922 Unterschriften als gültig.
(pd, rm, ki)

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