Staatsversagen im Kanton Solothurn
Mutiger Privatmann wird von Justiz und Pöbel beleidigt — kämpft sich alleine bis vor Bundesgericht durch und erhält Recht
Thomas Baumann kommentiert die vom Bundesgericht annullierte Wahl von Susanne Sahli in Grenchen. Verfahrensfehler, Wahlen Grenchen, Solothurn.
August 2, 2026 - Lesezeit: 4 Minuten
Ein Kommentar von Thomas Baumann
Mitte Juni annulierte das Bundesgericht die Wahl der Grenchner Stadtpräsidentin Susanne Sahli vom September 2025.
Grund dafür: Schwere Verfahrensfehler bei der Wahl. Ein Beispiel: Obwohl die briefliche Wahlfrist am Abend vor dem Wahltag um Mitternacht ablief, meinte die Wahlbüropräsidentin, sie gehe «nicht nachts um 24 Uhr einen Briefkasten leeren».
Die Frage, warum sie sich ausgerechnet für einen Job bewarb, wenn sie ihn offensichtlich nicht machen will, hat sie sich offenbar nie gestellt.
Auch wurden die Stimmzettel offenbar in offenen Schachteln in einem mehr oder weniger öffentlich zugänglichen Raum aufbewahrt.
Vor all dem verschloss die Vorinstanz die Augen. Wer allerdings schon einmal mit dem Solothurner Verwaltungsgericht zu tun hatte, dürfte davon kaum überrascht sein.
Dass das Ganze überhaupt ins Rollen kam, ist einzig einem mutigen Privatmann zu verdanken.
Dieser liess sich weder von hohen Gerichtskosten noch vom Solothurner Justiz- und Politfilz abschrecken.
Apropos Filz: Die Präsidentin des Verwaltungsgerichts sitzt in derselben Partei wie die vom Bundesgericht abgesetzte Stadtpräsidentin: Im Kanton Solothurn denkbar schlechte Voraussetzungen, um Recht zu bekommen.
Vor allem da besagte Partei bis vor vierzig Jahren die absolute Mehrheit im Kanton hatte.
Verluste realisieren ist besonders hart, das weiss jeder Investor. Ähnlich auch in der Politik: Wer einmal die absolute Mehrheit hatte und schalten und walten konnte, wie ihm beliebte, klammert sich umso mehr an die Macht.
Und wenn es nur ein Stadtpräsidium in einer mehr oder weniger dysfunktionalen Stadt ist. Immerhin belegte Grenchen bis vor wenigen Jahren mit schöner Regelmässigkeit einen der letzten Plätze im Ranking der besten Gemeinden der Schweiz.
Das Verwaltungsgericht watschte also den Privatmann, der es wagte, die Rechtmässigkeit der Wahl der Parteikollegin der Verwaltungsgerichtspräsidentin anzuzweifeln, richtiggehend ab.
Die Urteilsbegründung des Verwaltungsgerichts überquoll nur so von Invektiven wie «reine Parteibehauptung» und «reine Spekulation» — Phrasen, die Gerichte gerne verwenden, wenn sie sich mit Argumenten und Beweisen nicht inhaltlich auseinandersetzen wollen.
Dass dem Privatmann auch noch 3000 Franken Berichtsgebühren aufgebürdet wurden, versteht sich fast von selbst.
Und als er es gar wagte, ein Ausstandsbegehren gegen die Präsidentin des Verwaltungsgerichts zu stellen, wiesen es ihre beiden Kollegen nicht bloss ab — die Frage stellt sich, wie unabhängig Richter überhaupt urteilen können, wenn es um die Glaubwürdigkeit ihrer Vorgesetzten geht — sondern ‹zum Dank› erhöhte das Gericht auch noch die Gerichtsgebühr gegenüber dem geleisteten Vorschuss um 1100 Franken.
Ein Schelm, wer Böses dabei denkt...
Es brauchte schon das Bundesgericht, um diesem närrischen Treiben ein Ende zu setzen.
Ende gut, alles gut? Kaum. Der Privatmann bekam zwar Recht, muss für das bundesgerichtliche Urteil aufgrund eines Nebenpunkts aber dennoch 500 Franken bezahlen.
Wie die Kosten des Vorverfahrens aufgeteilt werden, ist bislang noch nicht bekannt. Klar ist hingegen: Auch wenn der mutige Privatmann einen Grossteil der Gerichtsgebühr zurückerhalten sollte — für das eingegangene Risiko wird er selbstverständlich nicht entschädigt werden.
Und auch sonst braucht, wer den Schaden hat, für den Spott nicht zu sorgen. So wurde er von einigen Grenchnerinnen und Grenchnern prompt als «Schuelbueb» bezeichnet, der angeblich «Probleme mit Frauen» habe.
Was an der Angelegenheit besonders stört: Der mutige Privatmann verfolgte in der Angelegenheit keine persönlichen Interessen, sondern handelte im Interesse eines ureigenen öffentlichen Guts. Nämlich dass Wahlen korrekt und nach rechtsstaatlichen Prinzipien ablaufen.
Eigentlich würde dem Gemeinwesen die Aufgabe obliegen, dafür besorgt zu sein.
Dass stattdessen eine Privatperson dafür besorgt sein muss und dafür nicht bloss den eigenen Kopf hinhalten, sondern auch das eigene Portemonnaie zücken muss, stellt den Institutionen im Kanton Solothurn alles andere als ein gutes Zeugnis aus.

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