Stadtrat beantragt Tempo 30 auf der Äußeren Baslerstraße
Tempolimit für Velosicherheit
September 18, 2026 - Lesezeit: 4 Minuten
Im Dezember 2024 hat das Gemeindeparlament der Stadt Olten einen Volksauftrag betr. Fahrradsicherheit in der Stadt Olten mit 23:14 Stimmen erheblich erklärt. Dieser beauftragte die Stadt Olten, beim Kanton auf Hauptstraßen auf dem Stadtgebiet Tempo 30 zu beantragen. Aus dem Bewußtsein heraus, daß die Oltner Verkehrsführung stellenweise sehr eng und mit Nutzungskonflikten konfrontiert sei, forderte der Auftrag die Einführung von Tempo 30 auf denjenigen Hauptstraßen, auf welchen der Veloverkehr ebenfalls stattfindet.
Der Stadtrat hatte argumentiert, der flächendeckende Ansatz von Tempo 30 auf Hauptstraßen löse das Problem der Verkehrssicherheit für die Velofahrenden nur teilweise, indem neuralgische Punkte nach wie vor bestehen. Das effektivere Mittel zur Steigerung der Fahrradsicherheit sei die Schaffung von Velorouten als Alternativen zu den Hauptstraßen, wie sie derzeit mit dem Kanton geplant würden.
Tempo 30 auf Hauptstraßen könnte hingegen weiterhin – wie auf dem Wilerweg – laufend für einzelne Abschnitte und allenfalls als Übergangsmaßnahme bis zur Einführung der Velorouten geprüft werden.
Prüfung der Kantonsstraßen
Aufgrund des erheblich erklärten Volksauftrags ersuchte der Stadtrat in der Folge den Regierungsrat, die Einführung von Tempo 30 auf Kantonsstraßen im Stadtgebiet zu prüfen, insbesondere auf Abschnitten, auf denen Gefahren für den Veloverkehr bestehen, die Umweltbelastung als übermäßig einzustufen ist oder der Verkehrsfluß mit dieser Maßnahme verbessert werden kann.
Er machte darauf aufmerksam, daß er im Rahmen der laufenden Ortsplanungsrevision unter anderem den Gesamtplan Velo verabschiedet habe. Auf dieser Basis ließen sich neuralgische Abschnitte ableiten, auf denen sich Gefahren durch Temporeduktionen reduzieren ließen.
Auch die Querung besagter Straßen würde sich durch die Maßnahme einfacher gestalten, was insbesondere auf Schulwegen eine große Entlastung mit sich brächte. Hinsichtlich Umweltbelastung zeige sich an etlichen Stellen, daß die Bevölkerungsdichte entlang der Hauptverkehrsachsen hoch sei, womit auch die Betroffenheit aufgrund der hohen Schadstoff- und Lärmbelastung hoch ausfalle.
Daraufhin hat das kantonale Amt für Verkehr und Tiefbau (AVT) mitgeteilt, daß es das Anliegen aufgenommen und sämtliche Kantonsstraßen im Stadtgebiet anhand einer kantonsinternen Arbeitshilfe systematisch beurteilt habe. Dazu sei das Kantonsstraßennetz der Stadt Olten in 20 homogene Straßenabschnitte unterteilt worden, die anhand verschiedener Kriterien und Wirkungsbereiche – u.a. Straßentyp, Sicherheit, Querungen, Bebauungsdichte, ÖV, Ausweichverkehr, Lärmbelastung, etc. – bewertet worden seien.
Drei Abschnitte für vertiefte Prüfung
Dabei habe sich gezeigt, daß auf 17 der 20 untersuchten Abschnitte eine Reduktion der zulässigen Höchstgeschwindigkeit auf 30 km/h weder zweckmäßig noch verhältnismäßig wäre.
Für drei Abschnitte ergebe die Beurteilung indessen, daß die Voraussetzungen für eine vertiefte Prüfung einer Geschwindigkeitsreduktion grundsätzlich gegeben seien: Wilerweg, wo Tempo 30 bereits von der Aarauerstraße bis zur Feldstraße umgesetzt ist, Frohburgstraße und Baslerstraßeitätsgründen keine zusätzliche oberirdische Querung in Form eines Fußgängerstreifens vorgesehen ist. Die Einführung von Tempo 30 auf der kurzen, übersichtlichen Strecke, die aufgrund des hohen im Abschnitt Frohburgstraße bis Friedhofweg.
Das Thema Wilerweg soll im Zusammenhang mit einer Sanierung der Strecke zwischen Feldstraße und Gemeindegrenze weiterverfolgt werden.
Frohburgstraße und Baslerstraße
Zur Frohburgstraße hat eine Rückfrage beim AVT ergeben, daß bei der Aufhebung der City-Unterführung aus Kapazitätsgründen keine zusätzliche oberirdische Querung in Form eines Fußgängerstreifens vorgesehen ist. Die Einführung von Tempo 30 auf der kurzen, übersichtlichen Strecke, die aufgrund des hohen Verkehrsaufkommens ohnehin keine hohen Geschwindigkeiten erlaubt, ist aus der Sicht des Stadtrates nicht erforderlich.
Anders sieht die Situation auf der äußeren Baslerstraße aus, wo Fußgängerquerungen, Bus-Fahrbahnhaltestellen und mehrere Einmündungen von Quartierstraßen für unübersichtliche Verhältnisse sorgen. Sie war denn auch bereits Gegenstand von Parlamentsdebatten im Zusammenhang mit dem Schulweg vom Hagmattquartier in die Schulhäuser Bannfeld und Frohheim.
Der Stadtrat erachtet den Einbezug des Stadtparks als sinnvoll und beantragt dem Kanton daher die Einführung von Tempo 30 auf dem Abschnitt Frohburgstraße bis und mit Fährweg.
Verkehrsgutachten als nächster Schritt
Das AVT wird in der Folge gemäß seinem Schreiben ein externes Verkehrsgutachten in Auftrag geben. Gestützt auf dessen Ergebnisse sowie die Empfehlung der Kantonalen Verkehrskommission (KVK) wird das Bau- und Justizdepartement (BJD) über eine allfällige Einführung von Tempo 30 entscheiden. (pd, rm)

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